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Gefahren- Kompatibilitätsprüfungen

Die Gefahrenprüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Richtlinien des GZP und ist in folgenden Fällen vorgesehen:

Im Falle eines Eingriffs in einem Gebiet, das im Gefahrenzonenplan als „Nicht untersucht“ eingestuft ist.
Wenn eine detailliertere Untersuchung erforderlich ist (definiert als „Bearbeitungstiefe“).
Wenn eine Abänderung des Gefahrenzonenplans geplant ist. Dies kann erforderlich sein, wenn Schutzbauwerke errichtet worden sind, wenn neue technische Erkenntnisse vorliegen oder falls Naturereignisse das Gebiet erheblich verändern.
Die Gefahrenprüfungen müssen von Fachtechnikern ausgearbeitet werden und müssen den Richtlinien und den technischen Vorgaben der Landesämter entsprechen.

Mit der Kompatibilitätsprüfung wird sichergestellt, dass ein Eingriff oder eine Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft kompatibel zu den im Gefahrenzonenplan angeführten Gefahren ist. Die Kompatibilitätsprüfung beinhaltet :

Eine Bewertung des Risikos bzw. der möglichen, zu erwartenden Schäden.
Bauliche Maßnahmen oder andere Vorkehrungen, die die Schadensanfälligkeit der geplanten Struktur und folglich die Schäden selbst verringern.
Die Garantie, dass das Projekt das Risiko für andere Strukturen und Personen im Ereignisfall nicht erhöht.
Die Kompatibilitätsprüfungen müssen von spezialisierten Fachleuten ausgearbeitet werden und müssen den Richtlinien und den technischen Vorgaben der Landesämter entsprechen.

Quelle Provinz Bozen

RADWEG VINSCHGAU

Untersuchung von Sturzphänomenen und Rutschungen für die Ausweisung von Gefahrenzonen und raumplanerische Zwecke. Ausarbeitung von Sicherungsmaßnahmen.

Gefahren-Kompatibiltaetspruefungen-Vinschgau-Radweg1
Gefahren-Kompatibiltaetspruefungen-Vinschgau-Radweg2

PRÜFUNG DER HYDROGEOLOGISCHEN GEFAHR U. KOMPATIBILITÄT – GEMEINDE SCHLANDERS

Steinschlagsimulation

Untersuchung der effektivsten und kostengünstigsten Schutzmaßnahme