
Gefahrenzonenpläne
Die Gefahrenzonenpläne (GZPs) werden im Auftrag der Gemeinden von Freiberuflern unter Berücksichtigung der Kriterien der entsprechenden Richtlinien ausgearbeitet. Der Gefahrenzonenplan enthält die Gefahrenzonenkarte (hinterlegt in der Gemeinde und online abrufbar im Hazard Browser und im Newplan) sowie die Berichte, in denen die hydrogeologischen Gefahren, die Siedlungen und Infrastrukturen bedrohen, sowohl zusammenfassend als auch ausführlich beschrieben werden. Der Plan enthält außerdem weitere Karten und Informationen, die für Techniker und Fachleute bei der Erstellung von Gutachten und Berichten nützlich sind, z. B. Kompatibilitätsprüfungen.
Der Gefahrenzonenplan ist kein „unveränderliches“ Instrument, sondern kann in Folge der Errichtung neuer Schutzbauwerke, der Verfügbarkeit neuer Daten oder neuer Methoden oder zur Integration zuvor nicht untersuchter Bereiche aktualisiert oder geändert werden.